__ – ohne Ausscheidung von Kosten – abgewiesen wird (Bst. B Ziff. VI des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 916]), sowie - weiter verfügt wurde, dass o die unter Buchstabe D Ziffer 1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs genannten Gegenstände und Drogen gestützt auf Art. 69 StGB zur Vernichtung eingezogen werden (pag.