2. Der Beschuldigte sei freizusprechen vom Vorwurf des Raubes, angeblich begangen am 02.08.2019 in G.________ (Ort) z.N. C.________, gemeinsam begangen mit D.________. 9 3. Der Beschuldigte sei hingegen schuldig zu erklären wegen Diebstahls und Tätlichkeit, beides begangen am 02.08.2019 in G.________ (Ort) z.N. C.________, gemeinsam begangen mit D.________, sowie wegen des Erschleichens einer Leistung, der Widerhandlungen gegen das BetmG und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz.