2.3 Der Beschuldigte D.________ schuldig zu erklären wegen Diebstahls, Tätlichkeiten, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beschimpfung und Missachtung der Massnahme i.S. der COVID-19-Verordnung. 2.4 Der Beschuldigte im Sinne einer Gesamtstrafe und unter Einbezug der seinerzeit bedingt ausgesprochenen Strafe zu verurteilen: a) zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 76 Tagen und unter Aufschub des Vollzuges bei einer Probezeit von 3 Jahren b) zu einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu Fr. 30.-