1096). Am 14. Dezember 2021 verfügte die Verfahrensleitung, es werde festgestellt, dass sämtliche den Strafkläger und die Strafklägerin betreffenden Punkte des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 7. Mai 2021 unangefochten geblieben seien, weshalb der Strafkläger und die Strafklägerin ohne fristgerechten Gegenbericht aus dem Berufungsverfahren entlassen würden. Gleichzeitig lud sie die Parteien zur Berufungsverhandlung vom 6./7. September 2022 vor, wobei sie dem Straf- und Zivilkläger das Erscheinen freistellte (zum Ganzen pag. 1097 ff.).