7 Am 9. September 2021 erklärten Rechtsanwalt B.________ (pag. 1045 ff.) und Fürsprecher A.________ (pag. 1050 ff.) namens und im Auftrag D.________'s bzw. E.________'s je form- und fristgerecht die Berufung, die sie im Wesentlichen beide auf die Anfechtung des erstinstanzlichen Schuldspruchs wegen Raubes, der Strafzumessung und der Verurteilung zu einer Landesverweisung beschränkten.