5. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) von D.________ nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 16 Abs. 4 DNA- ProfilG) erteilt. 6. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) von E.________ nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 16 Abs. 4 DNA- ProfilG) erteilt.