3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 120.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 02.03.2021. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 5 5. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet.