Die Untersuchungshaft von 60 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 480.00, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern – Mittelland vom 30.03.2020, der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15.12.2020 und der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 02.03.2021. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.