4. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 5. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9'382.95 und Auslagen von CHF 308.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), insgesamt bestimmt auf CHF 9'690.95. […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 710.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 8'980.95. IV.