1. Zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern – Mittelland vom 28.12.2020. Die Untersuchungshaft von 76 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'880.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern – Mittelland vom 21.09.2020. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt.