dingte Vollzug gewährt und somit nicht per se eine schlechte Legalprognose gestellt wurde. Schliesslich erscheint eine Ausschreibung im SIS mit Blick auf das soeben Gesagte zur Schwere der Delinquenz des Beschuldigten auch angesichts des Strafmasses von 13 Monaten Freiheitsstrafe nicht unverhältnismässig. Die Voraussetzungen für die Ausschreibung der Landesverweisung sind somit erfüllt; eine solche ist anzuordnen.