Stattdessen wird ihr für beide Tage ein Reisezuschlag nach Art. 10 PKV von je CHF 75.00 – insgesamt mithin von CHF 150.00 – gewährt, zumal die Fahrt Biel-Bern retour gesamthaft rund eine Stunde und 15 Minuten dauert (vgl. S. 2 des Kreisschreibens Nr. 15, Reisezuschlag für eine Reisezeit ab einer Stunde). Darüber hinaus ist die Honorarnote von Rechtsanwältin D.________ nicht zu beanstanden.