In oberer Instanz Der von Rechtsanwalt A.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren bis zum 13. Juni 2022 geltend gemachte Aufwand von 9.5 Stunden (pag. 628) erscheint der Kammer unter dem Gesichtspunkt des gebotenen Zeitaufwands, der Schwierigkeit des Prozesses, der Bedeutung der Streitsache und des Aktenumfangs angemessen. Die Berufungsverhandlung dau-