Rechtsanwältin D.________ machte mit Verweis auf den Leitfaden OHG eine Genugtuungssumme von CHF 8'000.00 geltend. Der Leitfaden OHG sieht für eine versuchte Vergewaltigung wie auch für eine sexuelle Nötigung mit schwerer Beeinträchtigung eine Genugtuungssumme von bis zu CHF 8'000.00 vor (vgl. Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz, Bundesamt für Justiz, vom 03.10.2019, S. 14).