Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liesse selbst der Umstand, dass die beiden Kinder des Beschuldigten mit deren Mutter in der Schweiz verbleiben würden und eine enge Eltern-Kind-Beziehung wegen der Distanz zwischen der Schweiz und dem Heimatstaat Kosovo praktisch nicht aufrecht erhalten werden könnte, eine ausländerrechtliche Wegweisung nicht als unverhältnismässig erscheinen (BGE 143 I 21 E. 6.3). Das gilt umso mehr bei der als strafrechtliche Massnahme ausgestalteten Landesverweisung (Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.2).