Zuvor trat der Beschuldigte in der Schweiz strafrechtlich nicht in Erscheinung. Am 19. August 2019 eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ein Verfahren wegen Hehlerei und Geldwäscherei, welches jedoch noch hängig ist (pag. 577). Insoweit gilt die Unschuldsvermutung. Der Gesundheitszustand des Beschuldigten gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und steht einer Landesverweisung nicht entgegen. Der Beschuldigte hat gemäss eigenen Aussagen keine gesundheitlichen Probleme (pag. 586 Z. 11).