Er ist auch in keinem Verein oder dergleichen. Besonders intensive, über eine normale Integration hinausgehende private Beziehungen beruflicher oder gesellschaftlicher Natur sind nicht vorhanden. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz gefährdete bzw. missachtete der Beschuldigte bereits rund zwei Jahre nach seiner Einreise, indem er die ihm völlig unbekannte Straf- und Zivilklägerin am 1. Juli 2018 in Biel mehrfach sexuell nötigte, weswegen er vorliegend zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt wird. Zuvor trat der Beschuldigte in der Schweiz strafrechtlich nicht in Erscheinung.