Das FZA steht der Anordnung einer Landesverweisung somit nicht entgegen. 27.3 Härtefallprüfung 27.3.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz Der Beschuldigte wurde am .________ 1989 im Kosovo geboren. Er ging dort zur Schule und absolvierte gemäss eigenen Angaben eine vierjährige Lehre als Chemielaborant. Anschliessend arbeitete er in einem Restaurant, ehe er mit seiner Ehefrau – welche deutsche Staatsbürgerin ist und die der Beschuldigte im Kosovo kennenlernte und dort am .________ 2014 heiratete – nach Deutschland (Lörrach) zog (zum Ganzen pag.