Nachdem diese mehrfach ablehnte, bot der Beschuldigte der Privatklägerin Geld für den Sex an, in der Hoffnung diese würde sich dadurch zum intimen Kontakt überreden lassen. Auch das lehnte die Privatklägerin klar ab. Da der Beschuldigte die Privatklägerin offensichtlich verbal nicht überzeugen konnte, wandte er schlussendlich Gewalt an, um an sein Ziel zu kommen: er rutschte in seinem Auto auf den Beifahrersitz rüber, entblösste sein Glied und führte die Hand der Privatklägerin an sein Glied, woran er ihre Hand auf- und abrieb. Der Privatklägerin gelang es, die Hand aus der Umklammerung des Beschuldigten zu lösen und diese wegzuziehen.