Der Beschuldigte entschied sich vorliegend spontan auf dem Nachhauseweg um 3.00 Uhr zur Tat. Die Tat war nicht geplant. Vielmehr hat er die Privatklägerin auf dem Trottoir Laufen sehen, welche ihm aufgrund ihrer unsicheren Gangart und der daraus geschlossenen Alkoholisierung als leichtes Opfer erschien. Mit dem Ziel seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, sprach er die Privatklägerin aus dem Auto heraus [an] und fragte diese unverfroren mehrfach nach Sex. Nachdem diese mehrfach ablehnte, bot der Beschuldigte der Privatklägerin Geld für den Sex an, in der Hoffnung diese würde sich dadurch zum intimen Kontakt überreden lassen.