26. Vorbringen der Parteien Die Verteidigung verlangte oberinstanzlich Freisprüche von den Anschuldigungen der sexuellen Nötigung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin (pag. 625) und äusserte sich entsprechend nicht zur Frage der Landesverweisung. Der Beschuldigte führte in der oberinstanzlichen Einvernahme auf Frage, was es für ihn bedeuten würde, wenn er fünf Jahre lang nicht mehr in die Schweiz kommen dürfte, aus, dass er einen solchen Entscheid als sehr schlimm empfinden würde, weil er nicht einsehe, dass er zu so etwas verurteilt werde. Er habe nichts getan und erachte es nicht als richtig, wenn man ihn dennoch wegschicke.