Die lange Verfahrensdauer ist auf Umstände zurückführen, die nicht in der Person des Beschuldigten lagen. Vielmehr hat das Verfahren sowohl bei der Staatsanwaltschaft wie auch beim Gericht und aufgrund der Abwesenheit von Rechtsanwältin D.________ zu lange gedauert. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist vorliegend mit einer Strafminderung von 1 Monat […] zu berücksichtigen.