Die Hauptverhandlung musste sodann aufgrund der Landesabwesenheit von Rechtsanwältin D.________ abgesetzt und konnte erst für den 22.06./23.06.2021 wieder angesetzt werden. Infolge krankheitsbedingtem Ausfall des zuständigen Verfahrensleiters drohte eine erneute Verschiebung der Verhandlung, da dessen ordentliche Stellvertretung am Termin ferienabwesend war. Aus diesem Grund wurde dieses Verfahren von einer anderen Gerichtspräsidentin stellvertretend zu Ende geführt. Die lange Verfahrensdauer ist auf Umstände zurückführen, die nicht in der Person des Beschuldigten lagen.