Hinzukommt, dass das Verfahren keine zeitintensiven Untersuchungshandlungen erforderte, sondern mit je zwei Einvernahmen des Opfers und des Täters sowie je einer Einvernahme des Zeugen und der Ehefrau des Beschuldigten mehr oder weniger sein Bewenden hatte. Aufgrund der grossen Arbeitslast der Staatsanwaltschaft ging die Anklageschrift beim Gericht nichtsdestotrotz erst am 12.08.2019 ein. Seitens des Gerichts konnte die Verhandlung wegen dringenderer Haftfälle ebenfalls erst auf Januar 2021 angesetzt werden. Die Hauptverhandlung musste sodann aufgrund der Landesabwesenheit von Rechtsanwältin D.