34 schuldigte auch oberinstanzlich weder einsichtig noch reuig, was ihm jedoch nicht negativ angelastet werden darf. 20.3 Strafempfindlichkeit Eine besondere Strafempfindlichkeit ist beim Beschuldigte nicht auszumachen. 20.4 Fazit Täterkomponenten Zusammengefasst wirken sich die Täterkomponenten weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschuldigten aus, womit es bei der vorläufigen Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten bleibt.