20. Täterkomponenten 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz erwog betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten Folgendes (S. 41 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 489): Der Beschuldigte wuchs im Kosovo auf, wo er eine Ausbildung zum medizinischen Laborant abschloss (pag. 383 Z. 35). Im Jahr 2014 heiratete der Beschuldigte seine Ehefrau, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (pag. 303). Zusammen mit der Ehefrau wohnte er ungefähr ein Jahr lang in Lörrach, Deutschland (pag. 384 Z. 21).