Diese wird praxisgemäss im Umfang von zwei Dritteln, d.h. von sechs Monaten zur Einsatzstrafe asperiert. Der von der Vorinstanz angewandte Asperationsfaktor von drei Vierteln erscheint vorliegend, insbesondere aufgrund der örtlichen und zeitlichen Nähe der beiden Delikte, nicht angemessen. 33 19. Asperierte Tatkomponentenstrafe Die asperierte Tatkomponentenfreiheitsstrafe beträgt somit 16 Monate.