18. Asperation für die sexuelle Nötigung gemäss Ziffer I/2 der Anklageschrift 18.1 Objektive Tatkomponenten 18.1.1 Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Nachdem hiervor thematisierten Vorfall fuhr der Beschuldigte mit dem Auto zum G.________ (Weg), der sich nicht mehr direkt bei der Hauptstrasse befindet, parkierte dort und stieg aus. Dann ging er auf die Straf- und Zivilklägerin zu, packte sie am Handgelenk, zog sie hinter ein Gebüsch und küsste sie trotz verbaler und körperlicher Gegenwehr. Zudem fragte er sie immer wieder nach Sex, was die Strafund Zivilklägerin verneinte.