Dadurch handelte er – auch wenn er die Tat nicht vorgängig plante und sich wohl eher spontan dazu entschloss – höchst verwerflich, sind es doch gerade solche Vorfälle, die das Sicherheitsgefühl vieler Menschen tangieren. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte hartnäckig vorging und das Handgelenk der Straf- und Zivilklägerin packte und deren Hand an sein nacktes Glied führte, obwohl die Straf- und Zivilklägerin ihm zuvor bereits mehrmals klar zu verstehen gab, dass sie keinen Sex mit ihm haben wolle – auch nicht gegen Geld.