Die Straf- und Zivilklägerin teilte dem Beschuldigten mehrmals mit, dass sie keinen sexuellen Kontakt mit ihm wolle. Zudem wehrte sie sich körperlich, als er sie küsste und als der Beschuldigte mit der Hand in ihre Leggings griff, krümmte sie sich zusammen, so dass es ihm nicht gelang, sie auf der nackten Haut zu berühren. In-