der Beschuldigte sie mehrfach fragte, ob sie Sex mit ihm haben wolle, was die Straf- und Zivilklägerin verneinte. Anschliessend rutschte der Beschuldigte auf den Beifahrersitz, packte die Straf- und Zivilklägerin am Handgelenk und zog sie durch das Beifahrerfenster hindurch näher zu sich heran. Dann führte er ihre Hand an sein entblösstes, erigiertes Glied und machte dabei Auf- und Ab-Bewegungen, während er die Straf- und Zivilklägerin zusätzlich nach Oralverkehr fragte. In der Folge liess der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin los und sagte ihr, sie solle warten. Dann fuhr er mit seinem Auto weiter und bog in den G._____