Er verstrickte sich vielmehr in reihenweise Widersprüche. Zudem diffamierte er die Straf- und Zivilklägerin, während er sich selber als den galanten Retter hinzustellen versuchte, der sich die Zeit nimmt, nachts von der Hauptstrasse auf eine Nebenstrasse abzufahren, die Straf- und Zivilklägerin nach ihrem Befinden zu fragen, gar das Auto parkiert und zurück geht, nur um sie danach ohne weitere Hilfe zurückzulassen. Seine Aussagen enthalten mithin zahlreiche Lügensignale und seine Erklärung, er habe der Straf- und Zivilklägerin nur helfen wollen, stellt offensichtlich eine Schutzbehauptung dar.