Ein allfälliger Parkplatzbesitzer oder andere Verkehrsteilnehmer hätten sicher Verständnis gehabt, wenn es der Straf- und Zivilklägerin tatsächlich so schlecht gegangen wäre wie der Beschuldigte behauptete, und er ihr deswegen hätte helfen wollen und dadurch gegebenenfalls die Strasse blockiert hätte. Speziell mutet – wie unter Erwägung 11.3.3 oben erwähnt – auch an, dass der Beschuldigte seiner Ehefrau unmittelbar nach dem Vorfall offenbar «das Ganze» bzw. «alles» erzählt haben will (pag. 114 Z. 38 und pag.