Im Übrigen wusste er von Anfang an, dass ihm etwas Schwerwiegendes vorgeworfen wurde, zumal die Straf- und Zivilklägerin sofort offenlegte, was ihres Erachtens geschehen sei, worauf der Beschuldigte in Untersuchungshaft kam und einen Anwalt beigeordnet erhielt. Der Beschuldigte schilderte das Aufeinandertreffen mit der Straf- und Zivilklägerin mithin in sämtlichen Einvernahmen anders und machte relativ karge sowie knappe Angaben, was dafür spricht, dass er nicht die Wahrheit sagt. Des Weiteren waren seine Schilderungen teilweise schlicht unlogisch.