127) eingezeichneten Position 1 angehalten und habe mit der Straf- und Zivilklägerin durch das Fenster hindurch gesprochen, worauf sie auf seine Seite gekommen sei und sich am Auto angelehnt habe. Dann sei er zur markierten Position 2 (pag. 127) gefahren, habe angehalten und sei ausgestiegen sowie zur Strafund Zivilklägerin gelaufen. Als sie zu schreien und spucken begonnen habe, habe er sie dort belassen, sei zum Auto zurückgekehrt und weggefahren (zum Ganzen pag. 118 Z. 246 ff.). Betrachtet man die vom Beschuldigten auf der Beilage 5 eingezeichneten Positionen (erstes Anhalten / Parkieren [pag.