Nochmals etwas später berichtete der Beschuldigte in derselben Einvernahme, die Straf- und Zivilklägerin habe Kopfhörer getragen, als er sie gesehen habe, und er habe sie gefragt, ob er ihr helfen und sie nach Hause fahren könne. Dann sei die Straf- und Zivilklägerin zu seiner Seite gekommen und «habe angefangen wie sie umfallen würde». Er sei ausgestiegen und habe gemerkt, dass er, wenn er länger bei ihr bleibe, Probleme bekommen könnte. Dann habe sie begonnen, zu schreien und ihn anzuspucken. Er habe entschieden, sie dort zu lassen und sei nach Hause gefahren (zum Ganzen pag. 117 Z. 166 ff.).