Hier schilderte der Beschuldigte das Ereignis nun wieder klar aus dem Auto heraus, erwähnte mithin weder ein Aussteigen noch ein Parkieren. Interessanterweise gab er im Gegensatz zu seiner ersten Aussage ausserdem an, die Straf- und Zivilklägerin sei auf seine Seite gekommen und habe sich am Auto festgehalten, was dafür spricht, dass die Straf- und Zivilklägerin – anders als er zunächst behauptete – stehen und gehen konnte. Nochmals etwas später berichtete der Beschuldigte in derselben Einvernahme, die Straf- und Zivilklägerin habe Kopfhörer getragen, als er sie gesehen habe, und er habe sie gefragt, ob er ihr helfen und sie nach Hause fahren könne.