117 Z. 171 und Z. 187 f. sowie E. 11.3.4 unten). Stellt man sich vor, von einer fremden Person angeschrien, geschlagen angespuckt und in den Mund gespuckt zu werden, dann ist letzteres hiervon mit Abstand das Widerlichste, was einem passieren kann, und entsprechend wohl das, was man seinem Partner/seiner Partnerin erzählen würde, wenn man die Geschichte denn erzählen will. Was dies in Bezug auf die Aussagen des Beschuldigten bedeutet, wir unter Erwägung 11.3.4 unten dargetan werden. K.________'s Aussagen vermögen die glaubhafte Version der Straf- und Zivilklägerin jedenfalls aber offensichtlich nicht zu entkräften.