11.3.3 Aussagen von K.________ K.________, die Ehefrau des Beschuldigten, wurde am 10. Juli 2018 polizeilich als Auskunftsperson befragt. Dabei gab sie zu Protokoll, der Beschuldigte sei am 1. Juli 2018 zwischen 3:00 und 3:30 Uhr nach Hause gekommen bzw. spätestens um 3:30 Uhr zuhause gewesen. Sie sei noch wach, aber im Bett gewesen (zum Ganzen pag. 86 Z. 48 ff. und pag. 87 Z. 104). Auf Frage, ob sich der Beschuldigte bei seiner Rückkehr anders verhalten habe als sonst, erklärte K.________, er sei nach Hause sowie ins Bett gekommen und habe ihr «sofort» gesagt, dass er ihr etwas erzählen müsse.