Der Zeuge war an der Hauptverhandlung bemüht, wahrheitsgemäss auszusagen. Er erklärte dem Gericht detailliert, dass das Verhältnis zur Privatklägerin sich seit zwei bis drei Monaten verschlechterte und wie es dazu gekommen ist (pag. 387 Z. 35 ff.). Nichtsdestotrotz gab er an, dass er sich nicht vorstellen könne, dass die Privatklägerin den Übergriff inszeniert habe, da sie dafür eine gute Schauspielerin hätte sein müssen, was sie nicht sei und er sich