92 Z. 150 f.). Auf Frage, ob er den Eindruck habe, dass die Straf- und Zivilklägerin das erlebt habe, was sie ihm erzählt hatte, schilderte H.________ (pag. 93 Z. 162 ff.): Ja. So wie sie geheult und geschluchzt hat, ja. Sie wollte ja am nächsten Tag zunächst nicht mal zu mir kommen, weil sie sich nicht nach draussen getraut hat. Ich habe keine Zweifel, dass ihr das passiert so [recte: so passiert ist].