So wie er aus dem Gespräch entnommen habe, sei sie noch nicht weit von seiner Wohnung entfernt gewesen. Sie sei dann zurückgekommen und habe ihm erzählt, dass sie von einem Typen – dabei handelt es sich zweifelsohne um den Beschuldigten – sexuell belästigt worden sei. Dieser habe «schon halb seinen Schwanz» herausgeholt. Zudem habe die Straf- und Zivilklägerin noch was «wegen Blasen» gesagt. Es sei alles in der Nähe des Parkplatzes passiert. Die Straf- und Zivilklägerin habe ihm auch gesagt, dass sie sich das Kontrollschild des Autos des Beschuldigten habe merken können. Er habe ihr angeboten, dass sie bei ihm schlafen könne. Die Straf- und Zivilklägerin habe aber zu sich nach Hause gehen