20 P.________ (Fest/Anlass) und anschliessend zu ihm nach Hause gegangen seien und es lustig gehabt hätten (pag. 90 f. Z. 32 ff.). Als die Straf- und Zivilklägerin später nach Hause gegangen sei, habe er ihr zuerst noch vom Fenster aus zugeschaut und als er sie nicht mehr habe sehen können, sei er ins Bett gegangen. Dann habe er plötzlich einen Anruf von ihr erhalten und die Straf- und Zivilklägerin habe ihn weinend und schluchzend gefragt, ob sie wieder zu ihm zurückkommen dürfe. So wie er aus dem Gespräch entnommen habe, sei sie noch nicht weit von seiner Wohnung entfernt gewesen.