600) – allfällige Wahrnehmungsstörungen und/oder Halluzinationen der Straf- und Zivilklägerin zweifellos aufgefallen. Schliesslich erklärte die Straf- und Zivilklägerin in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme glaubhaft, die Einnahme des Lithiums am fraglichen Tag vergessen zu haben (pag. 110 Z. 325 ff.), was sie, wenn sie in ihren Einvernahmen wie die Verteidigung behauptete taktiert hätte, sicherlich von Anfang an erwähnt hätte.