Dort verfasste sie die Post’it-Zettel. Ihre Feinmotorik schien mithin einwandfrei zu funktionieren, was bemerkenswert ist, wenn sie, wie der Beschuldigte behauptete, kurz zuvor doch einen Totalausfall erlitten und nur noch auf dem Boden herumgelegen haben soll. Nachdem die Straf- und Zivilklägerin um 3:58 Uhr die Polizei angerufen und dieser berichtet hatte, sexuell genötigt worden zu sein, holte die Polizei sie zuhause ab. Dabei stellte die Polizei keine schwerwiegende Alkoholisierung der Strafund Zivilklägerin oder dergleichen fest.