18 tranken und über Gott und die Welt sprachen. Um ca. 3:00 Uhr des 1. Juli 2018 wollte die Straf- und Zivilklägerin nach Hause. Zu diesem Zeitpunkt ging es ihr unbestrittenermassen gut. Sie hatte keine Bedenken, mitten in der Nacht alleine nach Hause zu laufen und auch H.________ sah offenbar kein Problem darin, sie alleine gehen zu lassen. Auf dem Nachhauseweg wollte die Straf- und Zivilklägerin Musik hören und steckte sich deshalb ihre Kopfhörer ins Ohr, was dafür spricht, dass sie damals keine schreckhafte, ängstliche Person war.