595) – völlig betrunken war bzw. aufgrund der Wechselwirkung von Alkohol und Lithium an Wahrnehmungsstörungen und/oder Halluzinationen litt. Zur Beantwortung dieser Frage gilt es den zeitlichen Ablauf des fraglichen Abends bzw. der besagten Nacht näher zu betrachten: Die Straf- und Zivilklägerin traf sich am 30. Juni 2018 wie bereits mehrmals erwähnt mit H.________. Die beiden gingen zusammen an die P.________ (Fest/Anlass) und anschliessend zu H.________ nach Hause, wo sie etwas Alkohol