Am 2. Juli 2018 rief die Straf- und Zivilklägerin ihren Psychiater an und erzählte diesem, sie sei fast vergewaltigt worden, was die Staatsanwaltschaft aber erst mit Eingang des Berichts des Psychiaters am 10. September 2018 erfuhr (pag. 82). Mit Verfügung vom 9. August 2019 (nachträglich verurkundet) dehnte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung auf den Tatbestand der versuchten Vergewaltigung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin aus (pag. 2) und am 12. August 2019 erhob sie Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchter Vergewaltigung, eventuell sexueller Nötigung und Nötigung (pag.