Am 2. Juli 2018 eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen sexueller Nötigung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin (pag. 1). Am 2. Juli 2018 rief die Straf- und Zivilklägerin ihren Psychiater an und erzählte diesem, sie sei fast vergewaltigt worden, was die Staatsanwaltschaft aber erst mit Eingang des Berichts des Psychiaters am 10. September 2018 erfuhr (pag.