Zunächst beantwortete die Privatklägerin die Fragen der Gerichtspräsidentin. Die Antworten waren allerdings schematisch. Die Privatklägerin betonte immer wieder, dass der Mann sie ins Gebüsch gezerrt und versucht habe, sie zu vergewaltigen sowie, dass sie bei der Polizei einen Alkoholtest habe machen müssen, der aber negativ gewesen sei (pag. 373 Z. 23, Z. 27 f., Z. 37, pag. 374 Z. 9 ff., pag. 375 Z. 17, Z. 27 ff., Z. 34, Z. 40, Z. 44, pag. 377 Z. 25). Schlussendlich antwortete die Privatklägerin auf die Fragen praktisch nur noch mit «ich weiss es nicht» (pag. 376 Z. 9 ff.).